Kanzleiprofil

Die Kanzlei richtet sich konsequent auf die Bedürfnisse von Privatpersonen, die im Mittelpunkt der anwaltlichen Tätigkeit stehen. Hier ist besonders die sozialrechtliche Beratung z.B. bei unverständlichen Bescheiden von Behörden (Agentur für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung Bund etc.), bei weiterem Vorgehen, aber auch die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Bedeutung.
Beratung und Vertretung werden schwerpunktmäßig in folgenden Bereichen angeboten:

  • Sozialversicherungsrecht
    • Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld I, SGB III)
    • Krankenversicherung (SGB V)
    • Pflegeversicherung (SGB XI)
    • Rentenversicherung (SGB VI) und
    • Unfallversicherung (SGB VII)
  • Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II („Hartz IV“), SGB II) und
  • Sozialhilfe (SGB XII)

Der Hauptschwerpunkt ist auf Angelegenheiten nach dem SGB II und SGB III gelegt. Beratung wird aber u.a. auch in den Angelegenheiten des Wohngeldgesetzes (WoGG), der Bundesausbildungs-förderung nach dem BAföG und dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) angeboten.

Nicht nur das rechtliche Problem, sondern der Mandant als Mensch steht im Mittelpunkt.