Kosten der Rechtsberatung

RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)

Im Sozialrecht fallen Betragsrahmengebühren an, wenn Sie in der Sozialversicherung versichert oder Leistungsempfänger sind. Ansonsten richten sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert. Wie weit der Rahmen im Einzelfall ausgeschöpft wird, richtet sich nach der Schwierigkeit und dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit.

Die Prüfung der Erfolgsaussicht einer Klage beispielsweise kann zwischen 10,00 EUR und 260,00 EUR (zzgl. Mwst. und Auslagen) kosten. Die rechtliche Vertretung im Verwaltungsverfahren kostet zwischen 40,00 EUR und 520,00 EUR, im Sozialgerichtsverfahren zwischen 40 EUR und 460,00 EUR. Unter bestimmten Voraussetzungen werden die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens von einer vorhandenen Rechtschutzversicherung getragen.

Beratungs- und Prozeßkostenhilfe

Rechtssuchende, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage sind, die für eine Beratung oder Vertretung notwendigen Mittel selbst aufzubringen, können Beratungshilfe bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, s. auch Links. Mit dem ausgestellten Beratungsschein und lediglich 10 EUR Selbstbeteiligung erhalten Sie eine fundierte Rechtsberatung.

Für eine etwaige Prozessführung kann Prozesskostenhilfe (PKH) beantragt werden, wenn die Partei die Mittel nicht aufbringen kann und Erfolgsaussicht besteht. Die Prozesskostenhilfe umfasst die Gerichtskosten und die Kosten des eigenen Anwalts.